Wenn Ihr Urlaub aufgrund einer geschlossenen Grenze oder negativer Reisehinweise von Covid19 nicht fortgesetzt werden kann, bieten wir Ihnen die Flexibilität, die Buchung auf einen anderen Zeitraum zu verschieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch, eine Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Deckung anderweitig abzuschließen, damit Sie im Falle einer Corona-Infektion gegen die Stornokosten versichert sind.
Stornierung/Umbuchung wegen einer Koronainfektion
Sind Sie (oder andere Personen in Ihrer Reisegruppe) mit dem Coronavirus infiziert, so dass Sie Ihren Urlaub nicht antreten können? In diesem Fall gelten unsere Standard-Stornobedingungen und es erfolgt keine Rückerstattung. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung mit Korona-Deckung anderweitig abzuschließen, damit diese Stornokosten von der Versicherung übernommen werden.
Stornierung/Umbuchung wegen Schließung der Grenze/negativer Reisehinweise
In den folgenden Fällen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Urlaub zu verschieben:
- Geschlossene Grenze
- Negative Reisehinweise für die Niederlande in Zusammenhang mit einer Quarantäneverpflichtung bei Ankunft und/oder Rückreise
Die oben genannten Informationen müssen auf der offiziellen Website der niederländischen Regierung oder der Regierung des Herkunftslandes mitgeteilt werden.
In den oben genannten Fällen können Sie Ihre Reservierung (ohne Umbuchungskosten) bis zu 14 Tage vor der Ankunft ändern. Danach gelten unsere Standard-Stornobedingungen. Der Gesamtbetrag Ihrer Buchung bleibt gleich oder erhöht sich. Falls die geänderte Buchung teurer wird, wird Ihnen die Differenz in Rechnung gestellt. Andernfalls bleiben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornierungsbedingungen in Kraft.